Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die derzeitigen Bemessungsvorschriften der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, muss eine neue gesetzliche Regelung bis spätestens zum 1. Januar 2025 angewendet werden.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Grundsteuergesetz enthält ein „Flächen-Lage-Modell„. Maßgeblich für die Erhebung der Grundsteuer ist somit einerseits die Fläche des Grundstückes und andererseits die Lage, die anhand eines Lagefaktors einbezogen wird. Als Indikator für die Lage werden die Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzesentwurfes neben dem Lage-Faktor ist die Grundsteuer C auf unbebaute aber baureife Grundstücke, die von den Kommunen vor Ort erhoben werden kann.
Die FDP-Landtagsfraktion sieht eine Verbesserung gegenüber der Gesetzesinitiative von Bundesfinanzminister Scholz schlägt aber ein einfaches und gerechtes reines Flächenmodell vor, das strukturelle Aufkommensneutralität und Rechtssicherheit garantiert, erteilt neuen Steuern eine klare Absage und fordert vorausgefüllte digitale Steuererklärungen und einfache Anzeige- und Nachweispflichten.