Wir freuen uns über die Beibehaltung der Fraktionsgrößen in kommunalen Parlamenten!

Die Mindestgröße für eine Fraktion soll nun doch nicht auf drei Mitglieder angehoben werden. Damit bleibt die politische Vielfalt in der Region erhalten. Die Folge des von der Großen Koalition in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich geplanten Vorhaben wäre gewesen, dass in kleinen Gemeinderäten Parteien bis zu 25 Prozent der Wählerstimmen gebraucht hätten, um überhaupt eine Fraktion bilden zu können und damit gleichberechtigt an der Ratsarbeit teilzunehmen.

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