Zahlungen an die Kommunen für Flüchtlinge gesetzlich festschreiben!

Jan-Christoph Oetjen MdL
Jan-Christoph Oetjen MdL

Auf der Zentralen Konferenz der niedersächsischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Walsrode hat Ministerpräsident Stephan Weil am Montag angekündigt, mit einem zweiten Nachtragshaushalt 180 Millionen Euro Soforthilfe für die Kommunen zur Verfügung stellen zu wollen. Eigentlich wäre dieses Geld erst für 2016 vorgesehen gewesen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, hält die Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen durch die Landesregierung allerdings nicht für ausreichend.

„Statt nur den Reparaturbetrieb aufzunehmen muss endlich das Aufnahmegesetz angefasst werden. Die Kommunen brauchen eine langfristige Planungsperspektive“, sagte Oetjen. So müsse die erhöhte Pro-Kopf-Pauschale ebenso wie der Berechnungsmechanismus der Erstattung gesetzlich festgeschrieben werden. „Die Kommunen müssen sich auch im nächsten Jahr darauf verlassen können, dass sie genügend Geld für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen bekommen“, so der FDP-Politiker. Deshalb sei den Kommunen nicht mit einer einmaligen Finanzspritze in Form des nun angekündigten Nachtragshaushalts geholfen.

Oetjen begrüßte, dass die Landesregierung die Zahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen verdopple. Dies geschehe allerdings viel zu spät. „Bereits seit Monaten herrschen in den Einrichtungen fast menschenunwürdige Zustände und die Landesregierung fährt erst einmal in den Urlaub statt unbürokratische und schnelle Lösungen anzugehen“, so der Abgeordnete. Das Bemühen um zusätzliche Standorte wie in Osterode habe gezeigt, wie schwierig es sein kann, Bestandsgebäude nutzbar zu machen. Deshalb unterstütze die FDP-Fraktion auch die Forderung der Kommunen, Einrichtungen in Schnellbauweise auf der grünen Wiese zu bauen. Oetjen: „Wir müssen alles dafür tun, damit die Flüchtlinge in den Kommunen einen menschlichen Zufluchtsort finden können.“

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