LROP Niedersachsen: Bevormundungsprogramm statt Bürgernähe

Foto: strassenbau.niedersachsen.de
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Ein neuer Begriff verärgert viele Ratsmitglieder und Bürgermeister/innen in Niedersachsen: Die Einrichtung von „Erreichbarkeitsräumen“ führt zur Beschränkung des Einzelhandels. Es werden Regelungen aufgenommen, um den Flächenverbrauch für Siedlungsentwicklung wirksam zu reduzieren.

Das Land will den Städten und Gemeinden vorschreiben, ihre Siedlungsentwicklung künftig nur noch im Einvernehmen mit den Landkreisen vorzunehmen. Doch was vor Ort gebraucht wird, kann am besten vor Ort entschieden werden. Dr. Marco Trips, der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, „Die Planungshoheit liegt nach dem Grundgesetz zu Recht bei den Städten und Gemeinden. Nur dort kann bürgernah und kompetent über die zukünftige Bebauung entschieden werden.“

Der NSGB wendet sich nicht nur gegen die neuen einschränkenden Siedlungskonzepte, die zusätzlichen Aufwand und Kosten mit sich bringen, sondern auch gegen die Beschränkung der Wohn- und Arbeitsstättenentwicklung auf sogenannte „zentrale Orte“ und gegen die Einrichtung von wirklichkeitsfremden „Erreichbarkeitsräumen“ zur Beschränkung des Einzelhandels. Im Grunde werden künftig kleinere und mittlere Städten und Gemeinden entmündigt und ihnen jede Entwicklungschance genommen. Frei nach dem Grundsatz: Wer klein und arm ist, bleibt es von Gesetzes wegen auch. Den Städten und Gemeinden in der Fläche müsse weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, die Versorgung ihrer Bürger mit Waren und Dienstleistungen ortsnah sicherzustellen. Zu den kritisierten Regelungen gehören Forderungen wie „In einem Grundzentrum darf das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes den grundzentralen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreiten. “

Der Entwurf zum LROP gibt vor, zentralörtliche Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- sowie Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen für alle leichter erreichbar zu machen. Dabei sollen unnötiger Verkehr und zusätzliche Mobilitätskosten vermieden werden.

In einer Veranstaltung hatte Minister Meyer zugesagt, dass die Pflicht zu einvernehmlich mit den Landkreisen zu entwickelnden Siedlungskonzepten entfallen wird. Entgegen vorherigen Ankündigungen will der Minister nun doch keinen neuen LROP-Entwurf mit neuem Beteiligungsverfahren auf den Weg bringen, was der zuständige Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,Grupe, kommentierte: „Auch für den wendigen Minister wendet sich jetzt das Blatt. Niemand wird ihm mehr glauben können. Man kann nie wissen, wo er am nächsten Tag steht.“. Immerhin ist die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum LROP bis zum 31.12.2014 verlängert worden.

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