Kommunen brauchen mehr Unterstützung bei Versorgung von Asylbewerbern

Niedersachsen muss menschlicher Zufluchtsort sein

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Hilgriet Eilers MdL

„Die Kommunen brauchen mehr Unterstützung bei der Versorgung von Asylbewerbern.“ Das betont die integrationspolitische Sprecherin der niedersächsischen FDP-Fraktion, Hillgriet Eilers, angesichts des aktuellen Anstiegs der Bewerberzahlen. „Gerade bei der Unterbringung und der medizinischen Versorgung gibt es Handlungsbedarf. Insbesondere für schwer traumatisierte Flüchtlinge und Kinder müssen den Kommunen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen“, so die FDP-Politikerin.

Zudem sei es wichtig, dass die Kommunen schnellstmöglich erfahren wann genau wie viele Asylbewerber ankommen. „Derzeit können sich die Kommunen kaum auf die Ankunft der Flüchtlinge einstellen. Gerade auf die Ankunft von Kindern möchten sich viele Kommunen besser vorbereiten können“, erklärt die Integrationsexpertin.

Eilers zufolge muss die Berechnung der Zahlungen an die Kommunen geändert werden. „Durch die Stichtagsregelung erhalten die Kommunen derzeit Zahlungen, die weit unter den aktuellen Bedarfen liegen. Der Stichtag muss weniger weit in der Vergangenheit liegen“, fordert die FDP-Politikerin. Die Kommunen dürften mit der zunehmenden Zahl von Asylbewerbern nicht allein gelassen werden. Eilers: „Der Schutz vor Verfolgung ist ein fundamentales Menschenrecht. Wir sollten alles dafür tun, dass Niedersachsens Kommunen für Flüchtlinge ein menschlicher Zufluchtsort sein können.“

Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion zum Thema Kostendeckung der Kommunen bei Asylsuchenden:


Entschließung

Die Kommunen in Deutschland sind die Träger der Hauptverantwortung für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden.

Sie leisten auch einen entscheidenden Beitrag für die Unterbringung und Integration.
Die Anzahl der Asyl-Antragssteller in Niedersachsen im Jahr 2013 betrug etwa 23.156. Im Vergleich zu 2012 ist das ein Anstieg um 40 %. Insgesamt wurden 146 Millionen Euro für die Unterbringung ausgegeben. Die Zahl hat sich gegenüber 2012 um etwa 35 % erhöht.

Die Kommunen bekommen derzeit 5.932 Euro pro Jahr für die Unterbringung und Betreuung
eines Asylsuchenden. Der Niedersächsische Städtetag monierte unlängst, dass die veranschlagten Mittel nicht reichten und vielmehr eine Erhöhung auf 7.000 Euro angebracht sei. Die Mittel würden dringend gebraucht, um die Integrationsprogramme in den Kommunen zu verbessern und auszubauen.

Ähnlichen klingt es auch bei dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. In der Dötlinger Erklärung werden erweiterte Maßnahmen wie Dolmetscher, Sozialpädagogen, Arbeitsmöglichkeiten und Krankenversicherung für Asylsuchende gefordert. Diese seien unabdingbar für eine gelingende Integration.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:
1. sicherzustellen, dass die Kommunen mit den Problemen im Rahmen der Betreuung vor Ort nicht alleingelassen werden;
2. zu definieren, welche konkreten Leistungen verpflichtend von den Kommunen zu erbringen sind und welche Leistungen seitens der Kommunen freiwillig zu leisten sind;
3. sicherzustellen, dass die verpflichtenden Leistungen vollständig bezahlt werden und die
Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben; hierfür ist die Pauschale schrittweise anzupassen;
4. des Weiteren zu prüfen, inwieweit das Land einen Teil der Kosten für die freiwilligen Leistungen übernehmen kann;
5. sicherzustellen, dass eine regelmäßige Evaluation des Stichtages für die Berechnung des
Anspruchs der Kommunen stattfindet, um dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen
nicht finanziell über Gebühr in Vorleistung treten müssen;
6. dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen im Land feste und qualifizierte Ansprechpartner haben, die sie bei ihrer Aufgabe unterstützen und darauf hinzuwirken, dass für die Kommunen ausreichend Fortbildungsangebote bestehen;
7. sicherzustellen, dass die Kommunen rechtzeitig informiert werden, wann und welche Anzahl von Flüchtlingen bei ihnen zur Unterbringung ankommen werden;
8. sicherzustellen, dass die Kommunen mehr Details über die Asylbewerber im Vorfeld erfahren um die Unterbringung und Betreuung effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten; insbesondere im Sinne der besseren Betreuung und Unterbringung von Kindern;
9. den Vorschlag der Kommunen aufzugreifen, dass Flüchtlinge, deren Asylanträge ohne Aussicht auf Erfolg sind und bei denen eine Rückführung in das Heimatland möglich ist, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis zur Abschiebung verbleiben sollten, um so Kommunen entlasten zu können; dies insbesondere auch Fälle nach dem Dublin-Verfahren;
10. sich für die Abschaffung des Arbeitsverbots für Asylsuchende einzusetzen.

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