Bundesvorstand der VLK fordert stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe

In ihrem Koalitionsvertrag hat die große Koalition in Berlin den Eindruck erweckt als könnten die Kommunen in Kürze mit wesentlichen Entlastungen bei der Eingliederungehilfe rechnen. Die Umsetzung ist jedoch nicht erfolgt. Daher hat der VLK-Bundesvorstand auf seiner Sitzung am 21. März gefordert:

  1. Der Bund muss sich ab 2016 mit 5 Mrd. Euro an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen.
  2. Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, die mittelfristige Finanzplanung zu korrigieren und die Bteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe ab 2016 in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
  3. Es wird bei der Reform der Eingliederungshilfe erwartet, dass die notwendigen Strukrurveränderungen berücksichtigt werden. Diese sollen den Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen.
  4. Durch die Reform darf die Beteiliggung des Bundes nicht konsumiert und die zugesagten Entlastungseffekte dürfen nicht geschmälert werden.
  5. Die versprochene jährliche Entlastung der Kommunen von 1 Mrd. Euro vor der Verabschiedung des Teilhabegesetzes, die die Kommunen bereits für 2014 erwartet haben, muss dann 2015 erfolgen.

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