Ratsmitglied darf in beschränktem Maße in der Einwohnerfragestunde fragen

Ein Ratsmitglied hat in einem weit größeren Maße die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung stellen und ist daher von der Teilnahme an der Einwohnerfragestunde ausgeschlossen.
Bei persönlichen Angelegenheiten oder wenn dem Ratsmitglied wegen eines Mitwirkungsverbotes von der Ausübung seines Mandates in einem Punkt ausgeschlossen ist, darf es die Fragestunde zu diesem Thema nutzen, urteilte die Kommunalaufsicht der Region Hannover im Fall eines Einzelkämpfers aus dem Rat der Stadt Burgdorf.

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