Nach einem Bericht des NDR 1 Niedersachsen darf die Stadt Laatzen darf nicht auf die Straßenausbaubeiträge verzichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 24. Juli im Rechtsstreit zwischen Laatzen und der Region Hannover entschieden. Die Region Hannover hatte als kommunale Aufsichtsbehörde zwei Beschlüsse des Laatzener Rates abgelehnt. Der wollte die Gebühren für Anlieger abschaffen, die anfallen, wenn Straßen an den jeweiligen Grundstücken saniert werden müssen.
Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde südlich von Hannover seien die Einnahmen durch Grundstückseigentümer unverzichtbar, erklärte das Gericht. Wegfallende Einnahmen könnten nur durch zusätzliche Kredite ausgeglichen werden und das sei nicht zulässig.