Christian Grascha: Ja zur Schuldenbremse – Aber nicht auf dem Rücken der Kommunen

In den Ausschüssen für Recht- und Verfassungsfragen sowie Haushalt und Finanzen wurde am Mittwoch über die Schuldenbremse für das Land Niedersachsen beraten.

„Wir wollen eine harte Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung. Sie darf aber nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden“, sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Christian Grascha. Nach der Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Schuldenbremse forderte Grascha die Fraktionen von SPD und CDU auf, sich an ihre Versprechungen der letzten Wahlperioden zu erinnern. Dass sich die Regierungsfraktionen weigern, den Leistungsfähigkeitsvorbehalt der Kommunen zu streichen, ist für Grascha ein Hinweis darauf, dass Sozialdemokraten und Christdemokraten bereits für schlechte Zeiten vorbeugen wollen, um dann die Lasten der Schuldenbremse auf die Kommunen abzuwälzen.

Grascha sieht sich durch die Stellungnahme des Landesrechnungshofes bestätigt. Dieser sagt, der Schuldenabbau des Landes müsse verbindlich geregelt werden. „Schuldenabbau nach Kassenlage, wie ihn die Landesregierung praktiziert, reicht nicht aus“, so Grascha. Wichtig sei es ebenso, Umgehungstatbestände durch Schuldenaufnahme in Schattenhaushalten soweit wie möglich auszuschließen.

Auch die kommunale Spitzenverbände fordern: „Zusagen einhalten; Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen umsetzen!“

Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, appelliert an die Mehrheitsfraktionen einen verfassungsrechtlichen Mindestschutz für die Kommunalfinanzen zu regeln: „Anders als im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, ist es an der Zeit die Versprechen einzuhalten und die Mindestfinanzausstattung der Kommunen unabhängig von der vom Land selbst bestimmten Leistungsfähigkeit abhängig zu machen. Wenn das Land für die gesetzliche Schaffung eigener und die Übertragung von Aufgaben auf Kommunen zuständig ist, muss es auch für ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise sorgen.“ „Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist aus diesem Grund der niedrigste pro Kopf der 13 Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland.“

„Beide Koalitionsfraktionen hatten in der letzten Wahlperiode unabhängig voneinander zugesagt, den sog. Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung streichen zu wollen. An diese Zusage wollen wir heute erinnern.“ so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages Dr. Jan Arning.

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages weist auf die sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Schutzbedürftigkeit der Kommunen hin. „Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung verstößt nach aktueller Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte gegen Artikel 28 des Grundgesetzes. Hinter diesem Schutzgehalt darf die Niedersächsische Verfassung nicht zurückbleiben.“

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