In
den Ausschüssen für Recht- und Verfassungsfragen sowie Haushalt und
Finanzen wurde am Mittwoch über die Schuldenbremse für das Land
Niedersachsen beraten.
„Wir wollen eine harte
Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung. Sie darf aber
nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden“, sagt der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im
Niedersächsischen Landtag, Christian Grascha. Nach der Anhörung zu
den Gesetzentwürfen der Schuldenbremse forderte Grascha die
Fraktionen von SPD und CDU auf, sich an ihre Versprechungen der
letzten Wahlperioden zu erinnern. Dass sich die Regierungsfraktionen
weigern, den Leistungsfähigkeitsvorbehalt der Kommunen zu streichen,
ist für Grascha ein Hinweis darauf, dass Sozialdemokraten und
Christdemokraten bereits für schlechte Zeiten vorbeugen wollen, um
dann die Lasten der Schuldenbremse auf die Kommunen abzuwälzen.
Grascha sieht sich durch die Stellungnahme des Landesrechnungshofes bestätigt. Dieser sagt, der Schuldenabbau des Landes müsse verbindlich geregelt werden. „Schuldenabbau nach Kassenlage, wie ihn die Landesregierung praktiziert, reicht nicht aus“, so Grascha. Wichtig sei es ebenso, Umgehungstatbestände durch Schuldenaufnahme in Schattenhaushalten soweit wie möglich auszuschließen.
Auch die kommunale Spitzenverbände fordern: „Zusagen einhalten; Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen umsetzen!“
Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, appelliert an die Mehrheitsfraktionen einen verfassungsrechtlichen Mindestschutz für die Kommunalfinanzen zu regeln: „Anders als im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, ist es an der Zeit die Versprechen einzuhalten und die Mindestfinanzausstattung der Kommunen unabhängig von der vom Land selbst bestimmten Leistungsfähigkeit abhängig zu machen. Wenn das Land für die gesetzliche Schaffung eigener und die Übertragung von Aufgaben auf Kommunen zuständig ist, muss es auch für ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise sorgen.“ „Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist aus diesem Grund der niedrigste pro Kopf der 13 Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland.“
„Beide Koalitionsfraktionen hatten in der letzten Wahlperiode
unabhängig voneinander zugesagt, den sog.
Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 58 der Niedersächsischen
Verfassung streichen zu wollen. An diese Zusage wollen wir heute
erinnern.“ so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen
Städtetages Dr. Jan Arning.
Prof. Dr. Hubert Meyer,
Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages weist
auf die sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom
Bundesverwaltungsgericht festgestellte Schutzbedürftigkeit der
Kommunen hin. „Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung
verstößt nach aktueller Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte
gegen Artikel 28 des Grundgesetzes. Hinter diesem Schutzgehalt darf
die Niedersächsische Verfassung nicht zurückbleiben.“