Der 78. Landesparteitag der Niedersächsischen FDP hat beschlossen:
Die FDP Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu vereinfachen. Die Beteiligungsquoten für ein Bürgerbegehren sollen gesenkt werden. Konkret soll § 32 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes („NKomVG“) künftig lauten:
„Das Bürgerbegehren muss in Kommunen
• mit bis zu 75 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent,
• mit bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 5 Prozent,
• mit 100 001 bis 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 4 Prozent und
• mit mehr als 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 3 Prozent
der nach § 48 in der Kommune wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unterzeichnet sein.“
Auch die Durchführung von Unterschriftensammlungen zu einem Bürgerentscheid ist zu vereinfachen. Die elektronische Form der Sammlung der notwendigen Unterschriften sollte künftig zulässig sein. Daher soll § 32 Abs. 5 Satz 3 NKomVG künftig lauten:
„Die elektronische Form ist zulässig.“
Weiter soll klargestellt werden, dass Bürgerentscheide nach den § 33 NKomVG auch im Falle von Gemeindefusionen möglich sind. Dazu soll nach § 25 Abs. 4 Satz 1 NKomVG der Satz eingefügt werden:
„Über die Eingliederung einer Gemeinde in eine andere Gemeinde oder die Neubildung einer Gemeinde durch Vereinigung von Gemeinden ist auch ein Bürgerentscheid nach § 33 NKomVG zulässig.“