
Schon lange ist es bei gewissen Kommunen üblich, Liquiditätskredite nicht nur zur Überbrückung von zeitlichen Einnahme-Ausgaben-Lücken aufzunehmen, sondern auch als haushaltsrelevantes Finanzierungskonzept. Wenn es zu schlimm wird, kann die Kommunalaufsicht Einschränkungen vorschreiben oder die Kommunen wie in der vorigen Legislaturperiode durch das Innenministerium mit „Zukunftsverträgen“ entschulden.
Offenbar hat die Kreditwirtschaft nicht mehr genug Vertrauen in den Druck, den die Kommunalaufsicht wirklich auf die jeweilige Kommune ausübt, und es nicht mehr so einfach, solche Kassenkredite zu erhalten, zumal die gesetzlichen Vorgaben an die Banken verschärft worden sind. Konkrete Fälle sind in Niedersachsen allerdings noch nicht bekannt. Das Zinsniveau für die Kassenkredite könnte aber merklich steigen. Das Niedersächsische Innenministerium und die N-Bank haben offenbar eine Vereinbarung getroffen, Kommunen, die keine ordentlichen Kredite mehr bekommen, durch die N-Bank unter Vorlage eines Konsolidierungsprogrammes zu retten. Dabei ist eigentliche Aufgabe der N-Bank die Bündelung von Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen.
Kritisiert wird das Vorhaben durch den Landesrechnungshof, der Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit hat und einen Schattenhaushalt befürchtet.