Das Niedersächsische Kabinett hat auf seiner Sitzung am 20.04.2021 eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, mit der die Rechte der kleinen Fraktionen und Gruppen in den kommunalen Ausschüssen zugunsten der größeren eingeschränkt werden sollen. Durch eine Ausschussbesetzung nach d´Hondt fallen für die kleinen oft ein und damit der einzige reguläre Ausschusssitz weg. Damit wird die demokratischen Teilhaberechte kleiner Parteien beschnitten.
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner, stellt dazu fest: „SPD und CDU verhindern, dass die Vielfalt in kommunalen Vertretungen in den wichtigen Gremien abgebildet wird und sichern sich ihre Pfründe.“