Ein Kläger aus Springe errang gestern vor dem OVG in Lüneburg nur einen Teilerfolg. Er hatte gegen den Beitragsbescheid der Stadt für regelmäßig wiederkehrende Beiträge zum Straßenausbau geklagt. Die Satzung der Stadt hielt das OVG prinzipiell für zulässig. Die Stadt scheiterte allerdings an der Bürokratie. und das OVG kippte die aktuelle Satzung. Die festgestellten Satzungsmängel könnten aber rückwirkend „geheilt“ werden. Bürgermeister Christian.Springfeld (FDP) will die Satzung dem Urteil gemäß korrigieren.