
Die Straßenreinigungsgebühren in Niedersachsen einschließlich des Winterdienstes müssen wohl in vielen Orten korrigiert werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat letztinstanzlich entschieden, das die Satzung der Stadt Barsinghausen mit ihrer Bemessung der Gebühren nach der Länge der Straßenfront allein unrechtmäßig ist.
Die Stadt Barsinghausen hat die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst neu kalkulieren lassen, wogegen einige Anlieger geklagt hatten. Die Grundstücke in hinterliegenden Fronten würden nach Meinung des Gerichtes dadurch zu Unrecht begünstigt. Die Änderung müsse rückwirkend ab 2010 neu berechnet werden.