Nach Einschätzung der Mitglieder des Rechts- Verfassungsausschusses im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Landes Niedersachsen lassen die Vorhaben ernsthaft an dem Respekt des Landes vor der kommunalen Selbstverwaltung zweifeln.
Im Vordergrund stehen dabei die geplanten Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die im Fachausschuss des Städte- und Gemeindebundes in wesentlichen Punkten abgelehnt wurden.
„Das Land gibt den Städten und Gemeinden weitere 80 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte verpflichtend vor. Die Kosten dafür werden aber nur zum Teil erstattet. Die Bürgerbeteiligung wird auf dem Rücken der Ratsfrauen und Ratsherren ausgeweitet. Wer kostenträchtige Maßnahmen in der Kommune initiiert, soll sich künftig im Unterschied zu den gewählten Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen keine Gedanken über deren Finanzierung machen müssen. Eine Stärkung derjenigen, die sich für fünf Jahre ehrenamtlich in den Räten engagieren, sieht anders aus“ ktitisiert der Ausschussvorsitzende, Jörg Warncke.
Entgegen den von der schwarz-gelben Koalition eingeführten Regelungen begrüßten die Ausschussmitglieder im Grundsatz die mit dem Gesetz beabsichtigte Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Der Rechts- und Verfassungsausschuss befasste sich zudem mit dem Diskussionsentwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen und lehnte diesen ab.
Als massive Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung stuften die Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschuss das Vorhaben ein, die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nord-Elm ohne Zustimmung aller Räte der betroffenen Kommunen mit der Stadt Helmstedt zusammenzuschließen.