Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, kritisiert die Novellierung. „Eine Vereinfachung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen lehnt die FDP-Fraktion grundsätzlich ab. Es ist einfach nicht die Aufgabe von Kommunen, unternehmerisch tätig zu sein.“
„Sie sollten sich besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Neben der Gefahr, den Unternehmen vor Ort unnötig Konkurrenz zu machen, trägt das finanzielle Risiko hier immer der Steuerzahler“, so Oetjen.
Auch was die neu gefassten Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren angeht, ist der Innenpolitiker mit der Novelle nicht zufrieden. „Die Absenkung des Quorums und des Unterschriftenbedarfes sind zu begrüßen – sie stellen aber das Minimum dar. Die Abschaffung des Finanzierungsvorschlags halte ich hingegen für grundlegend falsch. Dieser hat nämlich in der Vergangenheit sichergestellt, dass sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens im Vorfeld intensiv mit den möglichen Kosten ihres Anliegens befassen mussten. Ich halte das nach wie vor für immens wichtig“, so Oetjen. Er sehe darüber hinaus kritisch, dass keine Themenausweitung vorgenommen wurde.