Kommunales Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige

kommunalwahl2016Hannover. Im Landtag wurde heute mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige beschlossen.

Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor. Bereits im Juni hatte die niedersächsische Landesregierung sich einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur notwendigen Änderung des Art. 28 Grundgesetz angeschlossen. Schon heute haben 16 der 28 EU-Mitgliedsstaaten in verschiedenen Formen ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige realisiert.

Die FDP-Fraktion hat sich im niedersächsischen Landtag für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für sogenannte Drittstaatsanhgehörigen ausgesprochen. „In den Kommunen sollen die Menschen bestimmen und entscheiden, die dort leben. Dies ist auch wichtig für die Integration, denn ein Wahlrecht für Ausländer ermöglicht, dass im kommunalen Parlament die Bevölkerung abgebildet wird“, sagte der FDP-Innenpolitiker Jan-Christoph Oetjen.

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