Steuerpflicht für privat genutzte Tablet-PCs der Kommunalpolitiker

Jedes Rats- und Kreistagsmitglied, das seinen von der Kommune kostenlos gestellten Tablet-PC privat nutzt, soll es künftig in der Steuereklärung angeben müssen, da unterstellt wird, dass das Gerät im Normalfall auch privat genutzt wird. Wie der niedersächsische Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, erläuterte, haben sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern beraten und festgelegt, dass die private Nutzung als Betriebseinnahme versteuert werden muss. Heiger Scholz, Geschäftsführer des niedersächsischen Städtetages schätzt den Nutzen auf bis zu 50 Euro monatlich und nennt die Regelung „Unfug“.

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