Kinderbetreuung, Inklusion oder Verkehrsplanung sind Beispiele für Aufgaben, über die Kommunen mit dem Bund direkte Beziehungen (Planung, Finanzierung) haben könnten. Nachdem schon die alte große Koalition durch Grundgesetzänderung solche direkten Aufgabenübertragungen untersagt hatte, baut jetzt Niedersachsen eine weiter Stufe zwischen Land und Kommunen ein. Dabei ist bisher nur die Eingliederung in den Haushalt geklärt, aber es bleibt offen, welche Kompetenzen die Landesbeauftragten und ihre Mitarbeiter haben werden. Es bleibt die Befürchtung, dass statt schneller, direkter Aufgabenerledigung eine weitere Bremsstufe eingerichtet wird. Subsidiaritätsprinzip bleibt in der aktuellen Vor-Ort-Politik auch inhaltlich ein Fremdwort.