
Am 30. Oktober hat Rot-Grün in Niedersachsen aus dem Synchronisierungsgesetz die Regelung des Wahlalters mit der Heraufsetzung des höchstzulässigen Lebensalters um zwei Jahre für die Wählbarkeit zum Hauptverwaltungsbeamten vorgezogen. Damit können auch zwei weitere Jahrgänge für die Wahl kandidieren.
Vorher hatten schon etliche Gremien der verschiedenen Parteien ihre Kandidaten ohne Berücksichtigung dieser Jahrgänge ordnungsgemäß bestimmt. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hat nun darauf hingewiesen, diese Wahlen wohl wiederholt werden müssten.