Mit einer Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Kommunalen Finanzausgleich hat der Landtag eine neue Verteilung der Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich beschlossen.
Für eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu sorgen, ist eine verfassungsmäßige Aufgabe des Landes. Dies wird unter anderem durch den Kommunalen Finanzausgleich gewährleistet. Der im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen zu verteilende Betrag wird aus den Anteilen zahlreicher, dem Land zustehender Steuern und Einnahmen, ermittelt.
Nach einem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ist der Gesetzgeber verpflichtet, sich kontinuierlich der Richtigkeit, der von ihm für die Gestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs vorausgesetzten Prämissen, zu vergewissern und gegebenenfalls neuen finanzwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Zehn Jahre nach der letzten Untersuchung wurde nun ein neues Gutachten abgeschlossen, welches mit dem beschlossenen Gesetzentwurf umgesetzt wird.
Dabei geht es vor allem um die Verteilung der Zuweisungen zwischen den Gemeinden und den Landkreisen.
Der ländliche Raum bekommt durch die Anpassung im Vergleich zu Ballungszentren höhere Zuweisungen. Dies beruht auf einer Erhöhung des in die Berechnung einfließenden Flächenfaktors. Von den Schlüsselzuweisungen werden dadurch nun 49,2 % für Zuweisungen für Gemeindeaufgaben an kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte und 50,8 % für Zuweisungen für Kreisaufgaben an Landkreise und kreisfreie Städte verwendet. Die Schlüsselzuweisungen machen den größten Teil des zu verteilenden Betrags aus. Diese werden finanzkraftabhängig verteilt, d.h. Kommunen mit niedrigen eigenen Steuereinnahmen erhalten höhere Schlüsselzuweisungen als solche mit hohen eigenen Steuereinnahmen. Damit soll auf eine Gleichheit der Lebensverhältnisse in Niedersachsen hingewirkt werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben der geänderten Verteilungssymmetrie zugestimmt.
CDU und FDP werden auch in Zukunft dafür streiten, dass der Kommunale Finanzausgleich so gerecht ausgestaltet ist wie bisher, nämlich mit einem Flächenfaktor.